Optionen, wenn die Einkommensteuererklärung positiv ausfällt

Wenn bei der Einkommensteuererklärung ein positives Ergebnis (mit einem Pluszeichen +) herauskommt, bedeutet dies, dass wir nachzahlen müssen. Das heißt, dass die Abzüge während des Steuerjahres geringer waren als geschuldet, und wir müssen bei der Abrechnung mit der Steuerbehörde die Differenz zwischen den zu zahlenden Steuern und dem bereits abgezogenen Betrag nachzahlen.

Und was passiert, wenn wir zu diesem Zeitpunkt nicht zahlen können? In einigen Fällen ist der zu zahlende Betrag ziemlich hoch, und es kann sein, dass diese Ausgabe unsere Pläne oder einige Liquiditätsbedürfnisse beeinträchtigt, die wir nicht aufschieben können. In diesem Fall bietet die Steuerbehörde den Steuerzahlern verschiedene Optionen an, um die Zahlung zu erleichtern.

Ratenzahlung

Die Steuerbehörde erlaubt uns, die Zahlung in zwei Raten zu leisten. Wir können 60 % bei der Einreichung der Einkommensteuererklärung zahlen (wir erinnern daran, dass die Frist am 30. Juni endet) und die restlichen 40 % in den ersten fünf Tagen des November.

Steuerzahler, die den geschuldeten Betrag aufteilen möchten, können die erste und die zweite Rate oder nur eine davon per Lastschrift einziehen lassen. Im ersten Fall, wenn wir beide Raten per Lastschrift einziehen lassen, muss dies bei derselben Bank und demselben Konto erfolgen.

Wenn wir nur die erste Rate per Lastschrift einziehen lassen, muss die zweite Rate elektronisch oder in jeder spanischen Bankfiliale bis zum 5. November einschließlich über das Formular 102 erfolgen. In den beiden oben genannten Fällen kann die Lastschrift vom 2. April bis zum 25. Juni erfolgen.

Wenn wir jedoch nur die zweite Rate per Lastschrift einziehen lassen wollen, müssen wir dies in der Erklärung angeben, in Zeile 6, indem wir angeben, ob wir die zweite Rate per Lastschrift einziehen lassen oder nicht. Falls wir dies tun, ist es wichtig, dass wir genügend Geld auf dem Konto haben, da es automatisch abgebucht wird und wir dies bis zum 30. Juni tun können.

Wenn wir uns stattdessen für keine Ratenzahlung entscheiden, ist die Frist für die Lastschrift vom 2. April bis zum 25. Juni, wobei das Zahlungsdatum der 30. Juni ist.

Ausgleich zwischen Ehegatten

Diese Option ermöglicht es uns, die Erklärung zwischen Ehegatten auszugleichen, wenn bei einem die Steuer zu zahlen ist und beim anderen eine Rückerstattung erfolgt. Wenn beispielsweise Juan 500 Euro nachzahlen muss und seine Ehefrau Carlota 450 Euro zurückerhält, könnten sie diese Option in Erwägung ziehen. Auf diese Weise würde Juan 50 Euro zahlen, während Carlota nichts zurückerhalten würde.

Um diese Option zu wählen, müssen Sie sie auf der letzten Seite der Erklärung in Zeile 7 angeben. Und wir müssen beide Erklärungen gleichzeitig einreichen. Der Ausgleich zwischen Ehegatten unterscheidet sich von einer gemeinsamen Steuererklärung.

Stundung der Zahlung

Wenn wir kein Geld haben, um die Steuerbehörde zu bezahlen, können wir eine Stundung der Zahlung beantragen. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Option einen Aufschlag mit sich bringt. Die Mittel zur Beantragung einer Stundung sind:

- Wenn wir sie elektronisch einreichen, geben wir auf der letzten Seite der Erklärung unter Zahlungsweise an: „Bargeld und Sonderformen“.

- Persönlich in den Büros der Steuerbehörde bei der Einreichung der Erklärung.

* Artikel aktualisiert im Mai 2025